GartenklinikHausmeisterservice und Außenanlagen

Winterdienst

Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht.

Mit eigener Ausrüstung, Bereitschaft und Versicherungsschutz. Jeder Einsatz wird dokumentiert, damit die Erfüllung der Pflicht nachweisbar bleibt.

Wer muss räumen, und bis wann?

Grundstückseigentümer sind für die Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich. Die Pflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, sie verschwindet damit aber nicht: Der Eigentümer bleibt in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Genau deshalb ist die Dokumentation der Einsätze kein Beiwerk, sondern der Kern der Leistung.

Die genauen Räumzeiten regeln die Städte unterschiedlich. In Königs Wusterhausen und Mittenwalde gilt, dass zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Schneefall oder Glättebildung zu räumen ist.

Ausführlich: Räum- und Streupflicht für Eigentümer und Verwalter

Was wir übernehmen

  • Räumen von Gehwegen, Zuwegungen, Hofflächen und Parkplätzen
  • Streuen mit abgestimmtem Streugut, Nachstreuen bei anhaltender Glätte
  • Bereitschaft an Wochenenden und Feiertagen
  • Abfuhr von Schneemassen, wenn die Fläche es erfordert
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Zeitpunkt und Fläche

Jetzt ist die richtige Zeit

Winterdienstverträge werden im September und Oktober vergeben, nicht im Januar. Wer erst beim ersten Schnee sucht, konkurriert mit allen anderen um die letzten freien Kapazitäten. Fragen Sie Ihr Angebot vor der Saison an.